Aktualisiert am 12. Juni 2026

Bitcoin und Steuern

Die Kurzfassung: Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält, verkauft in Deutschland komplett steuerfrei. Wer früher verkauft, zahlt auf den Gewinn seinen persönlichen Einkommensteuersatz, sobald alle Gewinne zusammen 1.000 € im Jahr erreichen. Das regelt §23 EStG. Diese Seite erklärt, was dahinter steckt und wo die Fallstricke liegen.

Hinweis: Diese Seite ist keine Steuerberatung. Sie fasst die Rechtslage für Privatanleger in Deutschland zusammen. Für den Einzelfall hilft eine Steuerberatung.

Warum ist Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei?

Bitcoin zählt steuerlich nicht zu den Kapitalanlagen wie Aktien oder Fonds. Es gilt als "anderes Wirtschaftsgut", ähnlich wie physisches Gold. Verkäufe sind damit private Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG, und für die gilt: Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn nicht steuerbar. Egal wie hoch er ist.

Innerhalb der Jahresfrist greift dagegen der persönliche Einkommensteuersatz, je nach Einkommen bis zu 45 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das ist der zentrale Unterschied zu Aktien: Dort fallen pauschal rund 25 Prozent Abgeltungsteuer an, immer. Bei Bitcoin zahlst du entweder mehr oder gar nichts. Die Haltedauer entscheidet.

Diese Einordnung ist keine Grauzone mehr. Der Bundesfinanzhof hat 2023 bestätigt, dass Gewinne innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig sind (Urteil IX R 3/22). Die Verwaltungspraxis regelt das BMF-Schreiben zur Besteuerung von Kryptowerten vom 6. März 2025.

Welche Vorgänge lösen Steuern aus?

Steuerlich relevant ist jede Veräußerung innerhalb der Jahresfrist. Das ist mehr als nur der Verkauf gegen Euro:

Vorgang Innerhalb eines Jahres Nach einem Jahr
Verkauf gegen Euro Steuerpflichtig Steuerfrei
Tausch in andere Kryptowährung Steuerpflichtig Steuerfrei
Bezahlen mit Bitcoin Steuerpflichtig Steuerfrei
Übertrag auf eigene Wallet Keine Veräußerung Keine Veräußerung
Kaufen und Halten Nicht steuerbar Nicht steuerbar

Der Tausch überrascht viele: Wer Bitcoin innerhalb der Jahresfrist in eine andere Kryptowährung tauscht, verkauft steuerlich. Als Verkaufspreis zählt der Euro-Wert im Moment des Tauschs. Dasselbe gilt beim Bezahlen, auch der Kaffee für 5 € ist steuerlich ein Mini-Verkauf.

Der Übertrag zwischen eigenen Wallets, etwa von der Börse auf ein Hardware-Wallet, ist dagegen kein Verkauf. Die Haltefrist läuft einfach weiter.

Die Freigrenze: 1.000 € sind kein Freibetrag

Für Gewinne innerhalb der Jahresfrist gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (bis 2023 waren es 600 €). Freigrenze heißt: Bleiben alle Gewinne zusammen unter 1.000 €, fällt keine Steuer an. Erreichen oder überschreiten sie die Grenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Konkret: 999 € Gewinn bedeuten 0 € Steuer. 1.000 € Gewinn bedeuten Steuer auf die vollen 1.000 €.

Die Grenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen, also auch für Gewinne aus Gold oder anderen Wirtschaftsgütern.

Wie wird der Gewinn berechnet?

Gewinn ist der Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Kosten wie Handelsgebühren. Wer mehrfach gekauft hat, braucht eine Reihenfolge: Es gilt FIFO ("First In, First Out"), die zuerst gekauften Bitcoin gelten als zuerst verkauft. Die Betrachtung erfolgt dabei pro Wallet.

Ein Beispiel:

  • Kauf im Januar: 0,1 BTC für 6.000 €
  • Verkauf im Oktober desselben Jahres: 0,1 BTC für 7.500 €
  • Gewinn: 1.500 € minus 20 € Gebühren = 1.480 €
  • Über der Freigrenze, also voll steuerpflichtig. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent: rund 622 € Steuer.
  • Derselbe Verkauf drei Monate später, nach Ablauf der Jahresfrist: 0 € Steuer.

Wann genau deine Bitcoin steuerfrei werden und was ein früherer Verkauf kosten würde, zeigt der Steuer-Rechner.

Was passiert mit Verlusten?

Verluste aus Verkäufen innerhalb der Jahresfrist lassen sich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, im selben Jahr, ein Jahr zurück oder unbegrenzt in die Zukunft. Nicht verrechnen lassen sie sich mit Lohn, Zinsen oder Aktiengewinnen.

Die Jahresfrist wirkt in beide Richtungen: Wer nach mehr als einem Jahr mit Verlust verkauft, kann diesen Verlust steuerlich nicht geltend machen. Steuerfrei heißt auch verlustfrei aus Sicht des Finanzamts.

Verlängert Lending oder Staking die Haltefrist?

Nein. Eine Zeit lang war umstritten, ob sich die Haltefrist auf zehn Jahre verlängert, wenn man mit Bitcoin Erträge erzielt, etwa durch Verleihen. Das BMF hat klargestellt: Es bleibt bei einem Jahr.

Die Erträge selbst, etwa Lending-Zinsen, sind allerdings eigene steuerpflichtige Einkünfte (sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG, Freigrenze 256 € pro Jahr). Bitcoin selbst kennt kein Staking, das betrifft andere Kryptowährungen.

Erfährt das Finanzamt von meinen Geschäften?

Zunehmend ja. Seit Anfang 2026 müssen Krypto-Dienstleister in der EU Transaktionsdaten ihrer Kunden an die Steuerbehörden melden (DAC8-Richtlinie). Schon vorher haben deutsche Behörden mit Sammelauskunftsersuchen Kundendaten von Börsen abgefragt. Die Annahme, das Finanzamt sehe nichts, war schon immer riskant und ist inzwischen falsch.

Nicht erklärte steuerpflichtige Gewinne sind Steuerhinterziehung. Wer alte Fälle bereinigen will, kann das über eine strafbefreiende Selbstanzeige tun, am besten mit Steuerberatung.

Wie kommt das in die Steuererklärung?

Steuerpflichtige Gewinne gehören in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung. Steuerfreie Verkäufe nach Ablauf der Jahresfrist müssen nicht erklärt werden.

Dokumentieren solltest du trotzdem alles, denn das Finanzamt kann nachfragen und du musst die Haltedauer belegen können. Ab dem ersten Kauf gehören in die eigene Aufstellung:

  • Datum und Uhrzeit jedes Kaufs, Verkaufs und Tauschs
  • Menge und Kurs in Euro
  • Gebühren
  • Anbieter und Wallet

Viele Börsen bieten Steuerreports als Export an. Bei vielen Transaktionen helfen spezialisierte Steuer-Tools, die Daten per Schnittstelle einlesen.

Gilt das auch für Bitcoin-ETPs?

Bei physisch hinterlegten ETPs mit Anspruch auf Auslieferung der Bitcoin wird steuerlich überwiegend die gleiche Behandlung wie beim Direktkauf angenommen, also Steuerfreiheit nach einem Jahr. Verbindlich geklärt ist das nicht für jedes Produkt. Produkte ohne Auslieferungsanspruch fallen dagegen in der Regel unter die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, ohne Haltefrist-Vorteil. Die Unterschiede der Kaufwege erklärt Wie kaufe ich Bitcoin?

Fazit

Im Kern sind die Regeln einfach: Ein Jahr halten heißt steuerfrei. Früher verkaufen heißt persönlicher Steuersatz, sobald die Gewinne 1.000 € im Jahr erreichen. Kompliziert wird es erst durch viele Transaktionen, Tauschgeschäfte und mehrere Wallets.

Die beste Versicherung dagegen ist unspektakulär: vom ersten Kauf an dokumentieren. Eine Tabelle mit Datum, Menge, Kurs und Gebühren kostet pro Kauf eine Minute und erspart Jahre später viel Rekonstruktionsarbeit.

Keine Steuerberatung. Rechtslage Stand Mitte 2026, Grundlage: §23 EStG und BMF-Schreiben vom 6. März 2025. Gesetze und Verwaltungsauffassung können sich ändern.

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Daten: Stand Juni 2026

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